PDF-Rechnungen: Vorsicht
Diesen Rat las ich gerade hier in einem Newsletter: “Wenn Sie die Rechnung, die Sie von der Steuer absetzen wollen, über das
Internet erhalten haben, sollten Sie die E-Mail mit der Rechnung als Dateianhang oder die E-Mail, die Sie benachrichtigt, wo Sie sich die neue Rechnung herunterladen können, AUFBEWAHREN.”
Und zwar deshalb, weil PDF-Rechnungen in den seltensten Fällen eine offizielle elektronische Signatur tragen. Im Zweifelsfall kann der Vorsteuerabzug vom Finanzamt nicht anerkannt werden. (Viel) Mehr zur “Digitalen Betriebsprüfung” auf der Website GDPdU-Portal Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.
7. September 2005 um 13:09
Wer Emails nicht 10 Jahre aufbewahren möchte, hat also ein Problem. Das hieße wohl in er Konsequenz, entweder die Emails ausdrucken und zur Rechnung ablegen oder die Mails 10 Jhre lang elektronisch sichern … oder PDF-Rechnungen nur von autorisierten Unternehmen akzeptieren.